Nachstehend die Abrechnung und der entsprechende Bericht betreffend die Verwendung des Betrages aus der Zuweisung der 5 Promille - Steuerjahr 2021.
Die Dokumentation wurde in der vorliegenden Form gemäß entsprechender Verpflichtung an das zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Rom übermittelt.