Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Freiwilligen im Blindenzentrum St. Raphael

1. Einleitung

Das Blindenzentrum St. Raphael ist ein Ort der Begegnung, wo Blinde, Sehbehinderte, aber auch Sehende Kommunikation und Erfahrungsaustausch pflegen können. Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird die Selbständigkeit der Blinden und Sehbehinderten in Südtirol gefördert.
Das Blindenzentrum ist eine private Einrichtung. Viele Aufgaben werden von hauptamtlichen Mitarbeiter/innen geleistet, aber dennoch sind wir besonders auf die Mitarbeit von Freiwilligen angewiesen.

2. Was möchten wir durch die Integration von Freiwilligen erreichen?

Durch die Mitarbeit von Freiwilligen erreichen wir eine größere Unterstützung im Alltag, Förderung des Gemeinschaftslebens und eine bessere Kommunikation zwischen sehgeschädigten und sehenden Menschen. In diesem Zusammenhang gehören auch der Abbau von zwischenmenschlichen Barrieren und Unsicherheiten im Allgemeinen sowie ein größeres Verständnis für die Anliegen der Blinden und Sehbehinderten zu unseren Zielen.

3. Welche Aufgaben haben die Freiwilligen?

Freiwillige unterstützen sowohl unsere hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in ihrer Arbeit wie auch die ehrenamtliche Vereinsleitung in ihrer Tätigkeit und bei Projekten. Die Aufgaben im Blindenzentrum sind vielfältig und reichen von der Mithilfe in der Pflegeabteilung des Hauses über Begleitdienste, Freizeitgestaltung, Umsetzung sozialer Projekte, Mitgestaltung von religiösen Angeboten bis hin zu technischen Hilfestellungen.


Begleitung bei den Kulturreisen
Begleitung bei den Kulturreisen
Mithilfe beim traditionellen Faschingsball
Mithilfe beim traditionellen Faschingsball

4. Was erwarten wir von den Freiwilligen?

Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Blindenzentrum sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und Flexibilität von großer Bedeutung. Ebenso ist die Bereitschaft, mit den hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sowie mit anderen Freiwilligen zusammenzuarbeiten unerlässlich.

5. Was dürfen die Freiwilligen von uns erwarten?

Für die Koordination der Freiwilligen gibt es im Blindenzentrum eine eigene Ansprechperson.
Nach einem Bewerbungsgespräch werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in ihre Aufgabe eingeführt. Bezugspersonen während der Arbeit sind je nach Art der Tätigkeit die jeweiligen Bereichsverantwortlichen, die Funktionäre der Einrichtung oder andere.
Wenn nötig und sinnvoll werden Einschulungstreffen zum Umgang mit Blinden angeboten. Fahrtspesen oder andere Auslagen werden laut Vereinbarung oder Absprache ersetzt. Während ihrer Arbeit sind unsere Freiwilligen auch haftpflicht- und unfallversichert.

6. Was ist bei einer Zusammenarbeit außerdem zu beachten?

Die Zusammenarbeit mit dem Blindenzentrum ist freiwillig und unentgeltlich. Sie ist je nach Vereinbarung für einen begrenzten Zeitabschnitt oder auf unbegrenzte Zeit festgelegt. Die Tätigkeit
kann von Seiten des Freiwilligen nach Absprache mit der Ansprechperson aufgelöst werden. Auch die Verwaltung behält sich vor, die Zusammenarbeit mit dem/der Freiwilligen zu beenden, falls diese/r sich nicht an die vorliegenden Richtlinien hält oder wenn vorübergehend keine geeignete Aufgabe für die/den Freiwillige/n vorhanden ist. Bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein abschließendes Gespräch mit der Koordinatorin vorgesehen.

Der/die Freiwillige unterzeichnet am Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung und bekommt die vorliegenden Richtlinien zur persönlichen Einsicht vorgelegt bzw. ausgehändigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Richtlinien bei Bedarf von den Verantwortlichen des Blindenzentrums ergänzt oder abgeändert werden können. Der/die Freiwillige wird gegebenenfalls darüber in Kenntnis gesetzt.