4. Was erwarten wir von den Freiwilligen?
Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Blindenzentrum sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und Flexibilität von großer Bedeutung. Ebenso ist die Bereitschaft, mit den hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sowie mit anderen Freiwilligen zusammenzuarbeiten unerlässlich.
5. Was dürfen die Freiwilligen von uns erwarten?
Für die Koordination der Freiwilligen gibt es im Blindenzentrum eine eigene Ansprechperson.
Nach einem Bewerbungsgespräch werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in ihre Aufgabe eingeführt. Bezugspersonen während der Arbeit sind je nach Art der Tätigkeit die jeweiligen Bereichsverantwortlichen, die Funktionäre der Einrichtung oder andere.
Wenn nötig und sinnvoll werden Einschulungstreffen zum Umgang mit Blinden angeboten. Fahrtspesen oder andere Auslagen werden laut Vereinbarung oder Absprache ersetzt. Während ihrer Arbeit sind unsere Freiwilligen auch haftpflicht- und unfallversichert.
6. Was ist bei einer Zusammenarbeit außerdem zu beachten?
Die Zusammenarbeit mit dem Blindenzentrum ist freiwillig und unentgeltlich. Sie ist je nach Vereinbarung für einen begrenzten Zeitabschnitt oder auf unbegrenzte Zeit festgelegt. Die Tätigkeit
kann von Seiten des Freiwilligen nach Absprache mit der Ansprechperson aufgelöst werden. Auch die Verwaltung behält sich vor, die Zusammenarbeit mit dem/der Freiwilligen zu beenden, falls diese/r sich nicht an die vorliegenden Richtlinien hält oder wenn vorübergehend keine geeignete Aufgabe für die/den Freiwillige/n vorhanden ist. Bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein abschließendes Gespräch mit der Koordinatorin vorgesehen.
Der/die Freiwillige unterzeichnet am Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung und bekommt die vorliegenden Richtlinien zur persönlichen Einsicht vorgelegt bzw. ausgehändigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Richtlinien bei Bedarf von den Verantwortlichen des Blindenzentrums ergänzt oder abgeändert werden können. Der/die Freiwillige wird gegebenenfalls darüber in Kenntnis gesetzt.