Arbeit und Beruf
Auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen werden viele Informationen, die das Thema Arbeit betreffen, bereitgestellt:
www.provinz.bz.it/arbeit/116.asp
Dort findet man Informationen zu:
- Jobsuche
- Arbeitsverträgen
- Arbeitsschutz usw.
Auch bietet die Autonome Provinz Bozen einen
Arbeitsvermittlungsdienst für Menschen mit Behinderung an.
Laut Gesetz 68/1999 sind öffentliche und private Betriebe mit mehr als 15 Angestellten verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen, so auch blinde und sehbehinderte Menschen.
Für Betriebe, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind Begünstigungen vorgesehen.
Ebenso per Gesetz sind die Berufsbilder Telefonist, Physiotherapeut und Lehrer für Blinde geschützt. Auf Grund des technischen Fortschritts ist es notwendig geworden, die Tätigkeitsfelder der geschützten Berufe - im speziellen jenen des Telefonisten - neu zu definieren. Hier eröffnet vor allem die EDV neue Möglichkeiten und Perspektiven. Aus diesem Grund bietet das Blindenzentrum St. Raphael auf Anfrage Computerkurse und Kurse zum Erwerb des europäischen Computerführerscheines an.
Ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf Arbeit und Beruf ist der Zweisprachigkeitsnachweis, denn er gehört zu den Voraussetzungen für eine Anstellung im öffentlichen Bereich. Blinde und sehbehinderte Menschen können zur Prüfung eine Begleitperson ihrer Wahl mitnehmen. Diese kann beim Nachschlagen in den Wörterbüchern behilflich sein sowie das Schreiben übernehmen. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss das Ansuchen um Zulassung zur Zweisprachigkeitsprüfung zusammen mit dem aktuellsten augenärztlichen Zeugnis an den Blindenverband geschickt werden.